News und Aktuelles

Mehr Jugendschutz im Presse-Einzelhandel – Mit uns kein Problem!

Jugendschutz Logo

Um das Jugendschutzgesetz effektiv durchzusetzen, werden Presseprodukte mit beigefügten CDs, CD-Roms oder DVDs, welche mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im EAN Barcode versehen.

Diese Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geht auf einen Beschluss der Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zurück und soll spätestens zum 1. Januar 2012 umgesetzt sein.

Eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassiervorgang ist mit unserem Kassensystem HK-105 kein Problem: Ein akustisches und optisches Signal wird automatisch ausgelöst und weist das Personal auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht beziehungsweise die erforderliche Sichtprüfung hin. Zudem wird die Selektion, Zwischenspeicherung und Übermittlung der tagesaktuellen Presse-Abverkaufsdaten im Rahmen des VMP-Verfahrens für Objektausgaben mit Jugendschutz-Präfix garantiert. Eine Anpassung der Kassen-Routinen ist somit nicht mehr notwendig und eine reibungslose Einführung zum Jahreswechsel gewährleistet.

Bei Fragen rund um das Thema Jugendschutz-Präfix für Presse-Produkte mit Datenträger und Altersbeschränkung wenden Sie sich einfach an das freundliche Team der Ingenieurbüro Hoffmann GmbH, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Autor: Nadja Hoffmann, 13. Dezember 2011

Zurück zur Übersicht