Presseinformationen

Nr. 25 / TSE für Kassensysteme – Die Frist zum Einbau der Sicherheitseinrichtung läuft Ende März 2021 aus

Halle, 11. Februar 2021 – Mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen nach dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an Grundaufzeichnungen“ wird mit einer coronabedingten Fristverlängerung bis 31.03.2021 eine TSE (TSE = Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungs-systeme) für Kassensysteme verpflichtend. Mit Hilfe dieser TSE, welche oftmals als USB-Stick oder microSD-Karte in das Kassensystem gesteckt wird, gelten Kassensysteme künftig als manipulationssicher. Für Tabakhändler heißt dies nun: Zeitnah herausfinden, ob das eigene Kassensystem mit einer TSE aufrüstbar ist oder nicht. Ist ein Kassensystem bauartbedingt nicht aufrüstbar, so gilt eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2022.

„Wir bieten die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Swissbit TSE-Lösung in Form eines USB-Sticks für unsere Touch-Kassensysteme HK-214 an“, erklärt Nadja Hoffmann, Geschäftsführerin der Ingenieurbüro Hoffmann GmbH. „Es gibt keine Lieferschwierigkeiten oder Engpässe irgendeiner Art, da wir eine frühzeitige, verbindliche Bestellung der notwendigen TSE-Hardware für unsere Kunden ausgelöst haben. Unsere Kunden können die TSE-Lösung jederzeit bestellen und haben die Wahl, zu welchem Zeitpunkt die TSE geliefert und in Betrieb genommen werden soll. Alle Kassensysteme, die neu installiert werden, sind natürlich automatisch mit TSE-Stick ausgestattet.“

Über das Kassensystem HK-214 mit eingebauter Sicherheitseinrichtung können sich die Händler auf der Homepage der Ingenieurbüro Hoffmann GmbH unter www.ibrhoffmann.de informieren. Das Ingenieurbüro bietet zudem kostenfreie wie unverbindliche Online- oder Vor-Ort-Präsentationen der Kassenlösung an.

Anmerkung für die Redaktion: Bei Abdruck Belegexemplar erbeten

#25: „TSE für Kassensysteme – Die Frist zum Einbau der Sicherheitseinrichtung läuft Ende März 2021 aus“, Februar 2021 (PDF 118 KB)

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