Presseinformationen
Nr. 5 / Mehr Jugendschutz im Presse-Einzelhandel – Mit uns kein Problem!
Halle, 21. November 2011 – Um das Jugendschutzgesetz effektiv durchzusetzen, werden Presseprodukte mit beigefügten CDs, CD-Roms oder DVDs, welche mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im EAN Barcode versehen. Diese Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geht auf einen Beschluss der Branchenverbände Bundesverband PresseGrosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zurück und soll spätestens zum 1. Januar 2012 umgesetzt sein.
Eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassiervorgang ist mit unserem Kassensystem HK-105 kein Problem: Ein akustisches und optisches Signal wird automatisch ausgelöst und weist das Personal auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht beziehungsweise die erforderliche Sichtprüfung hin. Zudem wird die Selektion, Zwischenspeicherung und Übermittlung der tagesaktuellen Presse-Abverkaufsdaten im Rahmen des VMP-Verfahrens für Objektausgaben mit Jugenschutz-Präfix garantiert. Eine Anpassung der Kassen-Routinen ist somit nicht mal mehr notwendig.
Anmerkung für die Redaktion: Bei Abdruck Belegexemplar erbeten
#5: „Mehr Jugendschutz im Presse-Einzelhandel“, November 2011 (PDF 249 KB)