Presseinformationen

Nr. 8 / Mit der HK-105 bestens auf die Anforderungen der GDPdU vorbereitet

Halle, 10. Juni 2013 – Um die Erfassung von Bareinnahmen künftig effizienter kontrollieren zu können hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Aufzeichnungspflichten für Unternehmer präzisiert: Die am 16. Juli 2001 veröffentlichten „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (kurz GDPdU) räumen der Finanzbehörde das Recht ein, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen. Mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren sind die digitalen Unterlagen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Wenn ein Gerät bauartbedingt den gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise genügt, kann dieses längstens bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt werden.

Das Kassensystem HK-105 gewährleistet die GDPdU-Konformität durch die automatische Speicherung von Warengruppen-, Artikel-, Finanz-, Stunden- und Postleitzahlenbericht sowie dem E-Journal und dem automatisch geführten Kassenbuch. Die HK-105 entspricht somit in vollem Umfang der Aufzeichnungspflicht für Unternehmer. Das Kassensystem wird in diesem Zusammenhang von der BackofficeSoftware HKControl unterstützt, denn HKControl ist die Komponente zur zentralen Verwaltung und Archivierung aller steuerlich relevanten Daten. Sämtliche Unterlagen liegen dabei jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar vor. Somit erfüllt die HK-105 mit der Backoffice-Software HKControl die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und den Anforderungen gemäß der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“.

Anmerkung für die Redaktion: Bei Abdruck Belegexemplar erbeten

#8: „Mit der HK-105 bestens auf die Anforderungen der GDPdU vorbereitet“, Juni 2013 (PDF 240 KB)

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